Re: Emails Zugang beim Empfänger bewiesen und trotzdem verschwunden

Thomas postfixge at mytelpbx.com
So Okt 29 18:18:59 CET 2023


Am 29.10.23 um 08:51 schrieb Robert Schetterer via postfix-users:
> Am 28.10.23 um 16:02 schrieb postfixge at herzteddy.de:

>> Ansonsten kann ich nur feststellen das eine Email gegenüber einem FAX 
>> in vielen Fällen nachteilig ist.

> 
> Hi, was du verlangst ist in der realen Welt nicht durchfuehrbar denn es 
> wuerde heissen das oeffentliche Einrichtungen am Ende jede Email 
> annehmen muessten und sichten muessten.
> 
> Was du verlangen kannst ist das einen technischen
> Kontakt gibt fuer den Fehlerfall. Und ja, Fax oder Telefon ist durchaus 
> erlaubt, ueblicher ist jedoch ein Emailformular auf einer Website.

Es geht nicht um Erlaubnis sondern darum was bzgl. Empfänger, Termin und 
Inhalt dokumentiert übergeben wird. Ich kann Schreiben sogar per 
Gerichtsvollzieher zustellen.

Wenn die Email als Kommunikationsmöglichkeit angeboten wird erwarte ich 
natürlich das "meine" Email bearbeitet wird oder klar kommuniziert wird 
das es beim Empfänger nach für den Absender nicht nachvollziehbaren 
Kriterien ggbf. sogar verschwindet.

Bei Gerichten findet man üblicherweise sowas
"Über diese E-Mail-Adresse können Dokumente in Rechtssachen nicht 
wirksam übermittelt werden."






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