AW: Emails Zugang beim Empfänger bewiesen und trotzdem verschwunden

Uwe Drießen driessen at fblan.de
So Okt 29 21:06:40 CET 2023


Soweit ich weiß gilt eine Mail mit 250 als zugestellt.
nach den TKG : Wird diese Mail nicht an den Empfänger weitergeleitet dann ist das Unterdrückung  von Nachrichten und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu .... bestraft. 
Mail können rechtlich wirksam nur im Zustellprozess zwischen den Servern in Session wirksam abgelehnt werden. 

Hat der Empfängerserver die Mail nicht angenommen mit "250 OK" obliegt es dem Absender ein anderes geeignetes Mittel der Zustellung zu wählen. 
Wurde die Mail mit 250 OK angenommen dann ist die rechtliche Verantwortung auf der Empfangsseite.  
Late Bounce zählt auch als Zugestellt.

Zudem kann man sich auch eine Zustellbestätigung für die Mail zusenden lassen, ganz schlimm sogar die Lesebestätigung.  

Peer hat da schon mal was drüber geschrieben und es gibt soweit ich weiß sogar Urteile dazu. 

Aber da sollen die RA sich die Köppe zu einschlagen 


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Drießen
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"Digitalisierung heißt nicht das es WENIGER Arbeit wird. Es ist die Intelligente Art die erforderliche Arbeit auf andere zu übertragen." 
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" Es gibt über 2000 Jahre alte Papierdokumente, 10000 Jahre alte Steindokumente, ich wette das älteste elektronische Dokument ist noch keine 100 Jahre."




> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: postfix-users [mailto:postfix-users-
> bounces+driessen=fblan.de at de.postfix.org] Im Auftrag von Thomas via
> postfix-users
> Gesendet: Sonntag, 29. Oktober 2023 18:23
> An: Jakob Curdes; postfix-users at de.postfix.org
> Betreff: Re: Emails Zugang beim Empfänger bewiesen und trotzdem
> verschwunden
> 
> Hallo,
> rechtlich ist das bestimmt nicht einfach.
> Ggbf. hast du dazu Quellen die belegen wenn ich meine meine Email mit
> 250 losgeworden bin es rechtswirksam zustellt ist. Das stimmt so nicht.
> Gruss
> 
> Am 28.10.23 um 20:37 schrieb Jakob Curdes:
> > Juristisch ist das relativ simpel.
> >
> > Fall a)
> > Mail wurde vom Mailserver des Empfängers entgegengenommen.
> > => Wenn die Mail dann verschwindet, liegt das in der ausschließlichen
> > Verantwortung der Empfängerseite, mit allen Konsequenzen für Fristen,
> > vertragliche Konsequenzen usw.
> >
> > Fall b) Mail wurde vom Mailserver des Empfängers abgewiesen und somit
> > gar nicht entgegengenommen.
> > => Mail hat den Verantwortungsbereich des Absenders nicht verlassen; er
> > muss sicherstellen dass die Nachricht den Empfänger evtl. auf anderen
> > Wegen erreicht. Man kann niemanden zwingen  eine Mail
> entgegenzunehmen.
> > Passiert täglich zigtausendmal, auch mit legitimen Mails. Siehe z.b.
> > Fall "c't Redaktion kann keine Mails an Gmail Adressen senden".
> >
> > HTH, jc
> >
> > Am 28.10.2023 16:05 schrieb postfixge at herzteddy.de:
> >
> >
> > Hallo,
> > ich muss feststellen das z.B. auch öffentliche Einrichtungen Emails als
> > Kommunikationsmöglichkeiten anbieten. Aber Emails auch negativ
> > klassifiziert werden, z.B. als SPAM was dazu führen kann das sie später
> > order gar nicht bearbeitet werden. Das kann oft sogar der Sachbearbeiter
> > entscheiden oder Emails sogar nach Empfang einfach "verschwinden".
> > Darüber wird der Absender häufig sogar nicht informiert.
> > Was sind dafür sie gesetzlichen Grundlagen oder wird das in der IT
> > rechts los und willkürlich entscheiden.
> >
> > Oder wie kann ich überhaupt herausfinden wie meine Email klassifiziert ist.
> >
> > Ansonsten kann ich nur feststellen das eine Email gegenüber einem FAX in
> > vielen Fällen nachteilig ist.
> >
> > Gruss
> >
> >
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Dateityp    : application/pkcs7-signature
Dateigröße  : 4916 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
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